Für den Verurteilten ist die Geldauflage zunächst unerfreulich, aber mit einer Zuweisung der Auflage an die KlinikClowns können Sie als Richter oder Staatsanwalt und auch der Verurteilte dazu beitragen, dass schwerkranke Menschen einen Moment der Freude erleben. In Gesprächen mit Verurteilten bemerken wir, dass sich die Einstellung zur Auflage oft verändert, weil unsere Arbeit als sehr positiv und sinnvoll bewertet wird.

Ihre Zuweisung ist bei uns gut aufgehoben

Wir erfüllen alle Voraussetzungen die für Sie für die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:

  • Der KlinikClowns e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, d.h. im Sinne der Abgabenordnung "steuerbegünstigte Zwecke"; seine Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege verwendet werden.
  • Der KlinikClowns e.V. verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen und die zuweisende Stelle über Zahlungseingänge und ausstehende Zahlungen in Kenntnis zu setzen.
  • Der Verein teilt den listenführenden Stellen nach Jahresablauf mit, in welcher Höhe Geldauflagen zugewiesen wurden.

Adressetiketten, Überweisungsträger und unser Infomaterial schicken wir Ihnen gerne zu.

Wir sind eingetragen am:
Oberlandesgericht München, Listen-Nr. 1248
Oberlandesgericht Nürnberg, Listen-Nr. 425E1
Oberlandesgericht Bamberg, Listen-Nr. 1422

Auf www.geldauflagenportal.de dem Informationsdienst für Richter, Staats- und Amtsanwälte sowie für alle Behörden, die gemeinnützigen Einrichtungen Geldauflagen zusprechen können, sind wir ebenfalls gelistet.